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Kinder- & Jugendschutz-Konzept des TSV Flintbek

Der TSV Flintbek baut auf die Pflege und Förderung der sportlichen Freizeitgestaltung für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, sowie die ganzheitliche Gesunderhaltung von Körper und Geist. Gleichermaßen setzt sich der TSV Flintbek für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen ein.

In den vergangenen Jahren hat sich der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland stark verändert. Sport im Verein ist heutzutage, besonders für Kinder und Jugendliche, ein wichtiger Faktor in Bezug auf die Persönlichkeitsentwicklung und das Bewegungslernen. Alkohol-/Drogenmissbrauch, sexualisierte Gewalt und Mobbing dürfen in unserem Sportverein keine Chance haben.

Oberstes Ziel muss sein, dass Kinder und Jugendliche ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Um dies zu erreichen, müssen sie auch im Sport Schutz und Unterstützung erfahren.

Mit dem vorliegenden Konzept für Kinder- und Jugendschutz des TSV Flintbek wollen wir das Thema klar strukturieren und auch offensiv nach innen und außen tragen. Wir wollen zeigen, dass niemals weggeschaut wird und der Schutz der Kinder und Jugendlichen bei uns an oberster Stelle steht. Wir planen unsere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter zu dem Thema zu sensibilisieren und zu qualifizieren, um die Aufklärung voranzutreiben.
Das stärkste Instrument gegen sexualisierte Gewalt ist das Gespräch miteinander, denn Reden ist Gold wert und Schweigen kein Schutz.

Was bedeutet „sexualisierte Gewalt“?

Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter (Erwachsener, Jugendlicher oder auch Kind) nutzt dabei seine Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Dies kann durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt geschehen.

Viele Vereine haben Angst, sich in ihrem Umfeld einem Generalverdacht auszusetzen, wenn sie das Thema „sexualisierte Gewalt im Sport“ offen ansprechen. Jedoch sind der Sport und die Vereinsarbeit hiervor nicht gefeit. Das Thema sollte daher in keinem Verein außen vorbleiben. Ein koordiniertes und individuell abgestimmtes Vorgehen gewährleistet den Schutz aller Beteiligten und führt zur Handlungssicherheit bei den Verantwortlichen. Der TSV verurteilt jegliche Form von Gewalt und Machtmissbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

Zum Schutz der Mitglieder müssen sämtliche Trainer und Mitarbeiter bereits seit einigen Jahren unter anderem regelmäßig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) unterzeichnen.
Mit dem vorliegenden Konzept für Kinder- und Jugendschutz des TSV Flintbek wollen wir das Thema klar strukturieren und auch offensiv nach innen und außen tragen. Wir wollen zeigen, dass niemals weggeschaut wird und der Schutz der Kinder und Jugendlichen bei uns an oberster Stelle steht. Wir planen, unsere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter zu dem Thema zu sensibilisieren und zu qualifizieren, um die Aufklärung voranzutreiben.

Kinder- & Jugendschutz

Ehrenkodex

Alle Betreuer/innen, die mit Kindern und Jujendlichen arbeiten, unterzeichen einen Ehrenkodex in Form einer Selbstverpflichtung, die alle Beteiligeten auf das Einhalten der dort formulirten pädagogischen Leitlinien verplichtet und hierfür sensibilisiert.

Erweitertes Führungszeugnis

Als Instrument, mit dem man frühzeitig rechtskräftig verurteilte Straftäter identifizieren kann, unterstützt das erweiterte Führungszeugnis die Präventionsmaßnahmen im Verein. Das Führungszeugnis muss in unserem Verein bei Beginn der Vereinstätigkeit und danach alle fünf Jahre vorgelegt werden.

Selbstauskunft

Die Selbstauskunft zur Prävention von sexualisierter Gewalt ist ein Dokument, welches nicht das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ersetzt, sondern für kurzfristig einspringende Übungsleiter/innen, Eltern oder anderer Helfer/innen im Bereich der Jugendarbeit. Dieser Personenkreis bekundet mit seiner Unterschrift, dass er für das Thema sensibilisiert ist und keine Strafen nach folgenden Paragrafen begangen hat. Ebenso unterzeichnen sie den Ehrenkodex:

  • §171 StGB (Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht)
  • §174-174c StGB (u. a. sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)
  • §§176-181a StGB (u. a. sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Zuhälterei)
  • §§182-184f StGB (u. a. sexueller Missbrauch von Jugendlichen, exhibitionistischer Handlungen, Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornographischer Schriften, jugendgefährdende Prostitution)
  • §225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlener)
  • §§232-236 StGB (Menschenhandel, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel) 

Ansprechpartner im Verein

Betroffene Personen oder mittelbar beteiligte Beobachter können sich jederzeit an unsere Präventionsbeauftragten wenden. Bei Bedarf wird ggf. Kontakt zu professionellen Beratungsstellen hergestellt, die den weiteren Prozess begleiten.

Meinhard Andresen

Maike Linneweber

Lukas Döring

 

Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
24114 Kiel, Sophienblatt 85
Tel.: 0431/6666790

Sportjugend Schleswig-Holstein im Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
24114 Kiel, Winterbeker Weg 49
Tel.: 0431/6486185

Jugendamt Kreis Rendsburg-Eckernförde
Tel.: 04331/2020

Kinderschutzzentrum Kiel
Tel.: 0431/12218-0

Kinder- und Jugendtelefon (NummergegenKummer)
Tel.: 116111 oder 0800/1110330

Elterntelefon
Tel.: 0800/1110550

Präventionsbüro PETZE / Frauennotruf Kiel e.V.
24103 Kiel, Dänische Straße 3-5

Hilfetelefon sexuellere Missbrauch (UBSKM), Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen (N.I.N.A. e.V.)
24103 Kiel, Dänische Straße 3-5
Tel.: 0800/2255530

Beratungsstelle für Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen Diakonie Rendsburg-Eckernförde gGmbH
24768 Rendsburg, Prinzenstraße 13
Tel.: 04331/696360

24340 Eckernförde, Schleswiger Straße 33
Tel.: 04351/893110

Vertrauliche Spurensicherung bei sexueller Gewalt
Umsetzung: Institute für Rechtsmedizin des UKSH, Standorte Kiel und Lübeck
Kiel:
24105 Kiel, Arnold-Heller-Straße 3, Haus 28
Tel.: 0431/5973570

Lübeck:
23562 Lübeck, Kahlhorststraße 31-35
Tel.: 0451/50015951

Interventions-Maßnahmen und Handlungsleitfaden

Wir sind uns bewusst, dass es trotz der Präventionsmaßnahmen zu Zwischenfällen unterschiedlicher Art kommen kann. Aus diesem Grund haben wir einen Handlungsleitfaden, welcher eine lückenlose Aufklärung unterstützen soll. Je nach Schwere des Vorfalls stehen dabei unterschiedliche Interventionsmaßnahmen zur Verfügung. Im Folgenden wird dieser Handlungsleitfaden für Betroffene und Beauftragte detailliert und Schritt für Schritt erklärt. Eine kurze Darstellung ist im weiteren Verlauf zu finden.

Ruhe bewahren

Auch wenn das am Anfang leichter gesagt ist als getan, ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Wenn man mit einer Situation konfrontiert wird, in der einem unwohl ist oder man seine eigenen Grenzen überschritten fühlt, ist es wichtig seine Grenzen geltend zu machen. Dennoch sollte man darüber hinaus versuchen Ruhe zu bewahren. Diese Situation kann auf Grund von Wut, Trauer, Verwirrung oder sonstiger Emotionen sehr geladen sein. Um impulsive Handlungen zu vermeiden, ist es also wichtig Ruhe zu bewahren.

Mit Leuten reden – Du bist nicht alleine

Du musst dich nicht alleine mit der Situation auseinandersetzen. Vertrau dich einer Person an und sprich offen über deine Sorgen mit deinen Eltern, Freunden oder unseren Beauftragten für Kinder- und Jugendschutz. Darüber zu reden ist der erste Schritt etwas zu unternehmen. Das ist ein mutiger und wichtiger Schritt!

Vorfall dokumentieren

Es ist wichtig, dass der Vorfall möglichst lückenlos dokumentiert wird, damit im Laufe immer wieder darauf zurückgegriffen werden kann. Hierfür eignet sich unser Dokumentationsbogen (Anhang 5.4), mit welchem wir alle wichtigen Informationen direkt auf einem Zettel sammeln können. Den Zettel kannst du im Vorfeld, oder in Zusammenarbeit mit unseren Ansprechpersonen ausfüllen.

Vertrauliche Behandlung

Natürlich sind unsere Gespräche vertraulich und du musst keine Angst haben, dass die Inhalte an unbeteiligte Dritte ohne deine Zustimmung weitergegeben werden. Im Gegenzug bitten wir ebenfalls den Verdacht nicht einfach ungefiltert zu verbreiten, ohne dass entsprechende Gespräch e geführt wurden.

Hier Ehrenkodex, Dokumentationsbogen zur Beschreibung eines grenzverletzenden Vorfalls und Selbstauskunft als PDF herunterladen.

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